{"id":1430,"date":"2026-04-09T16:35:55","date_gmt":"2026-04-09T14:35:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.drakena.de\/?page_id=1430"},"modified":"2026-05-26T14:36:42","modified_gmt":"2026-05-26T12:36:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.drakena.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1430\" class=\"elementor elementor-1430\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9177005 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"9177005\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f38b8cf e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"f38b8cf\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-36c4822 elementor-widget elementor-widget-uael-infobox\" data-id=\"36c4822\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"uael-infobox.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\n<div class=\"uael-module-content uael-infobox uael-imgicon-style-normal  infobox-has-icon uael-infobox-icon-above-title  uael-infobox-link-type-none\">\n\t<div class=\"uael-infobox-left-right-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"uael-infobox-content\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"uael-module-content uael-imgicon-wrap\">\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class='uael-infobox-title-wrap'><h1 class=\"uael-infobox-title elementor-inline-editing\" data-elementor-setting-key=\"infobox_title\" data-elementor-inline-editing-toolbar=\"basic\" >Terms and Conditions<\/h1><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"uael-infobox-text-wrap\">\n\t\t\t\t<div class=\"uael-infobox-text elementor-inline-editing\" data-elementor-setting-key=\"infobox_description\" data-elementor-inline-editing-toolbar=\"advanced\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f9018fe e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f9018fe\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e6d1ca2 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"e6d1ca2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d27c18d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"d27c18d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h5 class=\"p1\"><b>Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Wei\u00dfenfelser DRAKENA GmbH<\/b><\/h5><p class=\"p1\"><b>\u00a0<\/b><b><\/b><\/p><p class=\"p1\"><b>I. Geltung\/ Angebote<\/b><\/p><p>1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, f\u00fcr alle -auch zuk\u00fcnftigen \u2013 Vertr\u00e4ge mit Unternehmern, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlichen Sonderverm\u00f6gen \u00fcber Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werksvertr\u00e4gen. Bei Streckengesch\u00e4ften gilt erg\u00e4nzend die Bedingung der Preisliste des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen.<br \/>2. Unsere Angebote sind freibleibend. M\u00fcndliche Vereinbarungen, Zusagen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<br \/>3. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Auslegung von Handelsklauseln sind die Incoterms in ihrer jeweils neusten Fassung.<br \/>4. Alle Angaben wie Ma\u00dfe, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterb\u00fcchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind ann\u00e4hernd, jedoch bestm\u00f6glich ermittelt, f\u00fcr uns aber insoweit unverbindlich.<br \/>5. \u201eK\u00e4ufer\u201c im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werksvertr\u00e4gen auch der \u201eBesteller\u201c.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>II. Preise<\/b><\/p><p>1. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuz\u00fcglich Fracht und Mehrwertsteuer.<br \/>2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Preisliste. Die Ware wird \u201ebrutto f\u00fcr netto\u201c berechnet.<br \/>3. \u00c4ndern sich sp\u00e4ter als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preis\u00e4nderung berechtigt.<br \/>4. Wir behalten uns f\u00fcr noch nicht gelieferte Mengen eine Erh\u00f6hung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer \u00c4nderung der Rohstoff- und\/ oder Wirtschaftslage Umst\u00e4nde eintreten, die die Herstellung und\/ oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich nach dem Zeitpunkt der Preisvereinbarungen verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen vier Wochen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung die von ihr betroffenen Auftr\u00e4ge streichen.<\/p><p><b>III. Zahlung und Verrechnung<\/b><\/p><p>1. Falls nicht anders vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug f\u00e4llig und in der Weise zu zahlen, dass wir am F\u00e4lligkeitstag \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Kosten des Zahlungsverkehrs tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem K\u00e4ufer nur insoweit zu, wie seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>2. Bei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug, berechnen wir Zinsen in H\u00f6he von 8%-Punkten \u00fcber dem Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank, es sei denn h\u00f6here Zinss\u00e4tze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.<br \/>3. Der K\u00e4ufer kommt sp\u00e4testens 10 Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung\/ Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung in Verzug.<br \/>4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, stehen uns die Rechte aus \u00a7321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverj\u00e4hrten Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer f\u00e4llig zu stellen. Im \u00dcbrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferung und Leistungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer.<br \/>5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschlie\u00dflich Fracht und setzt den vollst\u00e4ndigen Ausgleich aller f\u00e4lligen Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>IV. Ausf\u00fchrung der Lieferungen, Lieferfristen und Liefertermine<\/b><br \/>1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige und versp\u00e4tete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.<br \/>2. Angaben zu Lieferzeiten sind ann\u00e4hernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen des K\u00e4ufers, wie z.B. Beibringen aller beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen, Gestellung und Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen.<br \/>3. F\u00fcr die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager ma\u00dfgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.<br \/>4. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse w\u00e4hrend eines vorliegenden Verzugs eintreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen w\u00e4hrungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsst\u00f6rungen (z. B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verz\u00f6gerung bei der Einfuhr-\/ Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umst\u00e4nde gleich welche ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umst\u00e4nde bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausf\u00fchrung des Vertrages f\u00fcr eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verz\u00f6gert sich die Ausf\u00fchrung des Vertrages im wesentlichen Teilen um mehr als 6 Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erkl\u00e4ren.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>V. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p><p>1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zu Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt) und der Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erf\u00fcllungswahl begr\u00fcndet werden. Dies gilt auch f\u00fcr k\u00fcnftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endg\u00fcltig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.<br \/>2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu, im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.<br \/>3. Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinem normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern. Voraussetzung ist, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem. Nr. 4 bis 6 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechnet.<br \/>4. Die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden, zusammen mit s\u00e4mtlichen Sicherheiten, die der K\u00e4ufer f\u00fcr die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren ver\u00e4u\u00dfert, so wird uns die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr.2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zur Erf\u00fcllung eines Werksvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werksvertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten.<br \/>5. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, sp\u00e4testens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinl\u00f6sung eines Wechsels oder Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch gef\u00e4hrdet wird oder dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem K\u00e4ufer durch dessen mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird. Auf Verlangen ist der K\u00e4ufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.<br \/>6. Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung ist unzul\u00e4ssig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erl\u00f6s den Wert unserer gesicherten Forderung \u00fcbersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erl\u00f6ses wird unsere Forderung sofort f\u00e4llig.<br \/>7. Von der Pf\u00e4ndung oder sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen durch Dritte hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu unterrichten. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum R\u00fccktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von dritten ersetzt werden.<br \/>8. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder anderen Vertr\u00e4gen mit dem K\u00e4ufer durch dessen mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird. Die R\u00fccknahme ist kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unber\u00fchrt.<br \/>9. \u00dcbersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderung einschlie\u00dflich Nebenforderung (Zinsen; Kosten o.a.) insgesamt um mehr als 50 v.H., sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zu Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p><p class=\"p1\"><b>VI. G\u00fcten, Ma\u00dfe und Gewichte<\/b><\/p><p>1. Sorten und Ma\u00dfe bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden Normen, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen wie z.B. DIN\/EN oder deren Bestandteile wie z.B. Werkstoffbl\u00e4tter, Pr\u00fcfbescheinigungen und Pr\u00fcfnormen, sowie Angaben zu Sorten, Ma\u00dfen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen, Herstellererkl\u00e4rungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.<br \/>2. F\u00fcr die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung ma\u00dfgebend. Wir sind berechtigt, das Gewicht ohne W\u00e4gung nach Norm (theoretisch) zuz\u00fcglich 2,5% (Handelsgewicht) zu ermitteln. Wir k\u00f6nnen die Gewichte auch ohne W\u00e4gung nach L\u00e4nge bzw. Fl\u00e4che der Erzeugnisse theoretisch bestimmen, wobei wir die Ma\u00dfe nach anerkannten, statistischen Methoden ermitteln k\u00f6nnen. In der Versandanzeige angegebene St\u00fcckzahlen, Bundzahlen u. \u00e4. sind bei Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht \u00fcblicherweise eine Einzelwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegen\u00fcber den rechnerischen Einzelgewichten werden verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig auf diese verteilt.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>VII. Versand, Gefahr\u00fcbergang, Verpackung, Teillieferung<\/b><\/p><p>1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtf\u00fchrer.<br \/>2. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unm\u00f6glich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Dem K\u00e4ufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br \/>3. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost gesch\u00fctzt geliefert. Falls handels\u00fcblich, liefern wir verpackt. F\u00fcr Schutz- und\/ oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des K\u00e4ufers. Sie werden an unserem Lager zur\u00fcckgenommen. Kosten des K\u00e4ufers f\u00fcr den R\u00fccktransport oder f\u00fcr eine eigene Entsorgung der Verpackung \u00fcbernehmen wir nicht.<br \/>4. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Liefermengen angemessen zu \u00fcber- und unterschreiten. Die Angaben einer \u201ecirca\u201c -Menge berechtigen uns zu einer \u00dcber-\/Unterschreitung und entsprechenden Berechnung von bis zu 10%.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>VIII. Abrufauftr\u00e4ge<\/b><br \/>1. Bei Abrufauftr\u00e4gen muss versandfertig gemeldete Ware unverz\u00fcglich abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.<br \/>2. Bei Abschl\u00fcssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung f\u00fcr ungef\u00e4hr gleiche Monatsmengen aufzugeben; anderenfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.<br \/>3. \u00dcberschreiteten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmengen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir k\u00f6nnen die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung g\u00fcltigen Preisen berechnen.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>IX. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/b><\/p><p>1. Sachm\u00e4ngel der Ware sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens sieben Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachm\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind -unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung- unverz\u00fcglich nach Entdeckung, sp\u00e4testens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet unsere Sachm\u00e4ngelhaftung aus. Ist Ware bereits weiterver\u00e4u\u00dfert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem K\u00e4ufer nur das Minderungsrecht zu.<br \/>2. Nach Durchf\u00fchrung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den K\u00e4ufer ist die R\u00fcge von Sachm\u00e4ngeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.<br \/>3. Bei berechtigter, fristm\u00e4\u00dfiger M\u00e4ngelr\u00fcge k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherf\u00fcllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherf\u00fcllung kann der K\u00e4ufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.<br \/>4. Gibt der K\u00e4ufer uns nicht unverz\u00fcglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu \u00fcberzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.<br \/>5. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind \u2013 z.B. sog. II a Material \u2013 stehen dem K\u00e4ufer bez\u00fcglich der angegebenen Deklassierungsgr\u00fcnde und solcher, mit denen er \u00fcblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte aus Sachm\u00e4ngeln zu. Beim Verkauf von II a-Material ist unsere Haftung wegen Sachm\u00e4ngeln ausgeschlossen.<br \/>6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherf\u00fcllung \u00fcbernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verh\u00e4ltnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber \u00fcber 150% des Warenwertes. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des K\u00e4ufers f\u00fcr die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierf\u00fcr die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des K\u00e4ufers verbracht worden ist, \u00fcbernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspr\u00e4che ihrem vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<br \/>7. R\u00fcckgriffsrechte des K\u00e4ufers nach \u00a7 478 BGB bleiben unber\u00fchrt.<br \/>8. Eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Waren geben wir nicht, es sei denn, Abweichendes wird ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart; im \u00dcbrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschlie\u00dflich beim K\u00e4ufer.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>X. Allgemeine Haftungsbegrenzung<\/b><br \/>1. Wegen Verletzung vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir -auch f\u00fcr unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen- nur in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, beschr\u00e4nkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.<br \/>2. Diese Beschr\u00e4nkungen gelten nicht bei schuldhaftem Versto\u00df gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, in F\u00e4llen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Sch\u00e4den des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir M\u00e4ngel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantier haben. Die Regeln \u00fcber die Beweislast bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>3. Soweit nicht anders vereinbart ist, verj\u00e4hren vertragliche Anspr\u00fcche, die dem K\u00e4ufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit sie nicht den Einsatz f\u00fcr einen K\u00f6rper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers beruhen. Davon unber\u00fchrt bleiben unser Haftung aus vors\u00e4tzlichen und grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie die Verj\u00e4hrung von gesetzlichen R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen, In den F\u00e4llen beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist nicht erneut zu laufen.<\/p><p class=\"p1\"><b>XI. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/b><\/p><p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den \u00fcbrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach Wahl der Sitz unserer Niederlassung oder der Sitz des K\u00e4ufers.<br \/>2. F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt in Erg\u00e4nzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte materielle Recht. Die Bestimmungen des \u00dcbereinkommens vom 11.April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.<\/p><p class=\"p1\"><b><br \/>XII. Sonstiges<\/b><\/p><p>1. Holt ein K\u00e4ufer, der au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland ans\u00e4ssig ist (ausl\u00e4ndischer Abnehmer), oder dessen Beauftragter; Ware ab oder bef\u00f6rdert oder versendet er sie in das Ausland, so hat der K\u00e4ufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der K\u00e4ufer die f\u00fcr Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.<br \/>2. Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten, hat uns der K\u00e4ufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchf\u00fchrt. Anderenfalls hat er f\u00fcr unsere Lieferungen zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.<br \/>3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht.<\/p><p class=\"p1\">Stand; 05\/2026<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Wei\u00dfenfelser DRAKENA GmbH \u00a0 I. Geltung\/ Angebote 1. 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